STROMANSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN

Am besten Sie besuchen uns in der Wiener Straße 23. Im persönlichen Gespräch kümmern wir uns sehr gerne, rasch und kompetent um ihre Anliegen. Innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen einer vollständigen schriftlichen Anfrage werden wir einen Kostenvoranschlag für den definierten Leistungsumfang übermitteln (Bei Netzbenutzern, die auf den Netzebenen 1 bis 6 anzuschließen sind, verlängert sich diese Frist auf einen Monat  – Netzdienstleistungsverordnung Strom 2012, Novelle 2013).

WAS WIR WISSEN MÜSSEN

Folgende Mindestanforderungen an Informationen sind vom Stromnetzkunden notwendig:

1. Name und Anschrift des Antragstellers bzw. des Netzzugangsberechtigten und Anschrift des anzuschließenden Objekts
2. Bei neu zu errichtenden Anlagen: Lageplan
3. Gewünschter Beginn der Belieferung oder Einspeisung
4. Bei Netzbenutzern mit der Ausnahme von Haushaltskunden: Höchstleistung in kW
5. Bei Netzbenutzern der Netzebenen 1 bis 6 zusätzlich: Projektpläne und technische Unterlagen, je nach Anforderung des Stromnetzbetreibers
6. Anzahl und Lage der Zählerplätze

Die Energie Güssing GmbH wird sofort eine Ansprechperson benennen und sie über die voraussichtliche Dauer der Herstellung oder Änderung des Anschlusses informieren.