Folgende Mindestanforderungen an Informationen sind vom Stromnetzkunden notwendig:
1. Name und Anschrift des Antragstellers bzw. des Netzzugangsberechtigten und Anschrift des anzuschließenden Objekts
2. Bei neu zu errichtenden Anlagen: Lageplan
3. Gewünschter Beginn der Belieferung oder Einspeisung
4. Bei Netzbenutzern mit der Ausnahme von Haushaltskunden: Höchstleistung in kW
5. Bei Netzbenutzern der Netzebenen 1 bis 6 zusätzlich: Projektpläne und technische Unterlagen, je nach Anforderung des Stromnetzbetreibers
6. Anzahl und Lage der Zählerplätze
Die Energie Güssing GmbH wird sofort eine Ansprechperson benennen und sie über die voraussichtliche Dauer der Herstellung oder Änderung des Anschlusses informieren.